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Im Jahr 1752 wurde den Gewerken des Portbäncker Erbstollens das Abbaurecht für ein Flöz verliehen. Die Verleihung wurde in den Jahren 1754 und 1826 um weitere Flöze erweitert. Im Jahr 1826 wurde auch die Erbstollengerechtigkeit verliehen, die es ermöglichte, auch andere Zechen gebührenpflichtig zu entwässern. Seit 1828 wurden der Stollen und die Förderung gemeinsam mit der Nachbarzeche Portbank betrieben. Gemeinsam verfügten die Zechen über die Schächte Parkweg, Portbank und Carl. Im Jahr 1840 ging die Zeche Portbäncker Erbstollen ganz in der Zeche Portbank auf.