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Stadt Essen
errichtet: vor 1805
stillgelegt:
Gesamtlänge: ca. 2.700 m
Das Zechengebäude ist noch erhalten; das Stollenmundloch dagegen nicht mehr.
Im Jahr 1787 wurde der Gewerkschaft Himmelsfürster Erbstollen das Recht auf die Anlegung eines Erbstollens verliehen. Im Jahr 1804 wurde mit dem Vortrieb des Stollens von der Ruhr aus begonnen. Ab 1813 wurde über diesen Stollen auch Kohle gefördert. Im Jahr 1827 wurde dem Stollen die Erbstollengerechtigkeit erteilt, d.h. das Recht, gegen Entgelt auch die Felder anderer Zechen zu lösen. Zu diesen Zechen gehörten die Zechen Catharina, Alte Aproche, Neue Aproche und Mülheimerglück.