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Cord Stock (-1669)
Peter Stock (-1697)
Die Familie Stock ist eine der erfolgreichsten bergbautreibenden Familien im südlichen Ruhrgebiet. Der Schwelmer Bürger Cord Stock begründete am 3. März 1637 die lange Tätigkeit im Bergbau, als er die Mutung auf "auf ein Kohlbergwerck an dem Halloer Berge" einlegte und am 5. Oktober 1637 das Abbaurecht erhielt. Im Jahr 1645 wurde das Abbaurecht für die Gertgesbank verliehen. Im Laufe der Jahre wurde der Besitz an Abbaurechten nach und nach ausgeweitet. Im Jahr 1669 starb Cord Stock.
Cords Sohn Peter Stock setzte das Werk seines Vater zielstrebig fort. Er ließ die Besitzrechte mehrfach durch die Bergverwaltung bestätigen und erweiterte den Besitz an Abbaurechten. Im Jahr 1673 wurde das Abbaurecht auf die vier Flöze Feldbanck, Eggerbanck, Gertgenbank und Lehnbanck sowie die dazwischen liegenden Flöze erteilt bzw. bestätigt. Gleichzeitig wurde das Recht zum Vortrieb des Kreftingstollen erteilt, der die vier Flöze entwässern sollte. Zum Zeitpunkt seines Todes im Jahr 1697 hatte Peter Stock seine Familie zu einer Vormachtstellung geführt, gegen die sich nur die Familie Scherenberg behaupten konnte.
Da die beiden Familien Stock und Scherenberg - auf unterschiedlichen Abschnitten - die gleichen Flöze abbauten, gab es insbesondere an den Übergangsbereichen immer wieder Streitigkeiten über die Besitzverhältnisse. Im Jahr 1704 wurden diese durch ein vom königlichen Hof eingesetztes Schlichtungsverfahren ausgeräumt. Dieser Vergleich begründete die folgende langjährige Zusammenarbeit der beiden Gewerkenfamilien.
Die Inschrift auf dem Lochstein erinnert noch an die Familie Stock
Quellen: [10], [29]